Empfohlene Werte des Korrosionsabtrags nach EN 1993-5
Tabelle 4.1 – Empfohlene Werte des Korrosionsabtrags der Dicke von Tragpfählen und Spundbohlen in Böden mit oder ohne Grundwasser [mm]
Erforderliche Nutzungsdauer | 5 Jahre | 25 Jahre | 50 Jahre | 75 Jahre | 100 Jahre |
Ungestörte natürliche Böden (Sande, Tone, Schiefer) | 0,00 | 0,30 | 0,60 | 0,90 | 1,20 |
Verunreinigte natürliche Böden und Industriegelände | 0,15 | 0,75 | 1,50 | 2,25 | 3,00 |
Aggressive natürliche Böden (Sümpfe, Moore, Schilfgebiete) | 0,20 | 1,00 | 1,75 | 2,50 | 3,25 |
Nichtbindige und nicht aggressive Auffüllungen (Tone, Mergel, Schiefer, Sande) | 0,18 | 0,70 | 1,20 | 1,70 | 2,20 |
Nichtbindige und aggressive Auffüllungen (Aschen, Schlacken) | 0,50 | 2,00 | 3,25 | 4,50 | 5,75 |
Anmerkungen 1. Der Korrosionsabtrag in verdichteten Auffüllungen ist geringer als in unverdichteten Auffüllungen. Für verdichtete Auffüllungen sind die Werte dieser Tabelle durch zwei zu teilen. 2. Die Werte für 5 und 25 Jahre beruhen auf Messungen; die übrigen Werte sind extrapoliert. | |||||
Tabelle 4.2 – Empfohlene Werte des Korrosionsabtrags der Wanddicke von Pfählen und Spundbohlen in Süss- oder Meerwasser [mm]
Erforderliche Nutzungsdauer | 5 Jahre | 25 Jahre | 50 Jahre | 75 Jahre | 100 Jahre |
Gewöhnliches Süsswasser (Flüsse, Schifffahrtskanäle usw.) in Zonen mit hohem Risiko (Wasserlinie) | 0,15 | 0,55 | 0,90 | 1,15 | 1,40 |
Stark verunreinigtes Süsswasser (Entwässerungen, Industriegewässer usw.) in Zonen mit hohem Risiko (Wasserlinie) | 0,30 | 1,30 | 2,30 | 3,30 | 4,30 |
Meerwasser in gemässigten Klimazonen in Zonen mit hohem Risiko (Wasserlinie und Spritzwasserzone) | 0,55 | 1,90 | 3,75 | 5,60 | 7,50 |
Meerwasser in gemässigten Klimazonen in dauerhaft untergetauchten Zonen oder in Gezeitenzonen | 0,25 | 0,90 | 1,75 | 2,60 | 3,50 |
Anmerkungen 1. Der grösste Korrosionsabtrag tritt üblicherweise in der Spritzwasserzone oder in der Gezeitenzone von durch Tide beeinflussten Gewässern auf. In vielen praktischen Fällen entsteht die höchste Beanspruchung jedoch in dauerhaft untergetauchten Bereichen. 2. Die Werte für 5 und 25 Jahre beruhen auf Messungen; die übrigen Werte sind extrapoliert. | |||||