Empfohlene Werte für Schubkraftübertragungsbeiwerte nach EN 1993-5
Typ der U-Spundbohlen -Einheit | Anzahl der Ebenen mit konstruktiver Abstützung (siehe Anmerkung 1) | Abminderungsbeiwerte βB and βD gemäß 5.2.2(2), 5.2.2(9), 5.2.3(2) und 6.4(3) (siehe Anmerkungen 2, 3, 4 und 5) | |||||
Sehr ungünstige Bedingungen (siehe Anmerkung 6) | Ungünstige Bedingungen (siehe Anmerkung 7) | Günstige Bedingungen (siehe Anmerkung 8) | |||||
βB | βD | βB | βD | βB | βD | ||
Einzelbohlen oder ungekrimpte Doppelbohlen | 0 | 0,40 | 0,30 | 0,50 | 0,35 | 0,60 | 0,40 |
1 | 0,55 | 0,35 | 0,60 | 0,40 | 0,70 | 0,45 | |
>1 | 0,65 | 0,45 | 0,70 | 0,50 | 0,80 | 0,55 | |
Gekrimpte oder geschweißte Doppelbohlen | 0 | 0,70 | 0,60 | 0,75 | 0,65 | 0,80 | 0,70 |
1 | 0,80 | 0,70 | 0,85 | 0,75 | 0,90 | 0,80 | |
>1 | 0,90 | 0,80 | 0,95 | 0,85 | 1,00 | 0,90 | |
Anmerkung 1Jede Abstützung, die dazu führt, dass die Querkraft von positiv nach negativ oder umgekehrt wechselt, kann als konstruktive Abstützung betrachtet werden. Der Bohlenfuß ist nicht als Abstützung zu berücksichtigen. Der günstige Einfluss einer Abstützung darf nur für Bemessungssituationen nach Einbau dieser Abstützung angesetzt werden. Abstützungen dürfen nur dann als konstruktive Abstützungen berücksichtigt werden, wenn sie entsprechend den einschlägigen Normen auch als solche bemessen sind.
Anmerkung 2Werden die Schlösser nicht mit Dichtstoffen oder Schmiermitteln behandelt, dürfen die Beiwerte um +0,05 erhöht werden, jedoch höchstens auf 1,0
Anmerkung 3
Die Schlösser von Einzelbohlen oder ungekrimpten U-Spundbohlen sollten nach dem Einbau im oberen Bereich durch eine tragende Schweißnaht verbunden werden (Mindest-Kehlnahtdicke 6 mm).Die Mindestlänge dieser Schweißnaht soll 100 mm betragen für Wände mit Abfanghöhen bis 2,5 m. Bei größeren Abfanghöhen ist je weiterem 1 m Abfanghöhe eine zusätzliche Schweißnahtlänge von 100 mm vorzusehen, bis zu einer maximalen Gesamtlänge von 500 mm. Dies gilt für Abfanghöhen über 6,5 m. Durch diese Schweißnaht dürfen die Beiwerte β₀ für sehr ungünstige, ungünstige bzw. günstige Bedingungen um +0,1, +0,15 bzw. +0,2 erhöht werden, jeweils höchstens bis 1,0. Die Beiwerte βR dürfen entsprechend um +0,1, +0,2 bzw. +0,25 erhöht werden, ebenfalls höchstens bis 1,0.
Anmerkung 4
Eine Erhöhung der β-Werte durch zusätzliche Maßnahmen kann vom Tragwerksplaner berücksichtigt werden, sofern durch Berechnung, Versuche oder andere Nachweise gezeigt wird, dass ein ausreichender Grad an Schubkraftübertragung erreicht wird und damit höhere Beiwerte als die in dieser Tabelle und in den Anmerkungen angegebenen gerechtfertigt sind.
Anmerkung 5
Die Beiwerte βR und β₀ für die gesamte U-Spundbohle sind nach den jeweils ungünstigsten zutreffenden Bedingungen zu wählen.
Anmerkung 6
Sehr ungünstige Bedingungen sind:
- Abfangen erheblicher Höhen frei anstehenden Wassers
- erhebliches Vorkommen von sehr wenig tragfähigem Feinkornboden oder sehr lockerem grobkörnigem Boden (gemäss BS EN ISO 14688-1) unterhalb der Sohle
- künstliche Auflockerung durch Vorbohren in Feinkornboden unterhalb der Endaushubsohle, sofern nicht durch Versuche oder andere Nachweise gezeigt werden kann, dass der vorgebohrte Boden eine Reibung aufweist, die mindestens derjenigen eines wenig tragfähigen Feinkornbodens oder lockeren grobkörnigen Bodens entspricht; in diesem Fall dürfen günstigere Bedingungen angesetzt werden
- künstliche Auflockerung von Feinkornboden durch Wasserstrahlen mit einer Rate von mehr als 240 l/min (siehe Anhang D.2 von BS EN 12063:1999)
- künstliche Auflockerung von grobkörnigem Boden durch Wasserstrahlen mit einer Rate von mehr als 480 l/min (siehe Anhang D.2 von BS EN 12063:1999)
Anmerkung 7
Ungünstige Bedingungen sind:
- erhebliches Vorkommen von wenig tragfähigem Feinkornboden oder lockerem grobkörnigem Boden (gemäss BS EN ISO 14688-1) unterhalb der Sohle
- künstliche Auflockerung durch Vorbohren in grobkörnigem Boden unterhalb der Endaushubsohle, sofern nicht durch Versuche oder andere Nachweise gezeigt werden kann, dass der vorgebohrte Boden eine Reibung aufweist, die mindestens derjenigen eines mitteldicht gelagerten Bodens entspricht; in diesem Fall dürfen günstigere Bedingungen angesetzt werden
- künstliche Auflockerung von Feinkornboden durch Wasserstrahlen mit einer Rate zwischen 60 l/min und 240 l/min (siehe Anhang D.2 von BS EN 12063:1999) oder künstliche Auflockerung von grobkörnigem Boden mit einer Rate zwischen 240 l/min und 480 l/min
Anmerkung 8Günstige Bedingungen dürfen angesetzt werden, wenn keine der sehr ungünstigen oder ungünstigen Bedingungen vorliegt.