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Nachweis nach SIA267

Die Bemessung eines Bauwerks nach SIA 267 folgt im Wesentlichen der Theorie der Grenzzustände.

In die Berechnung werden Teilsicherheitsbeiwerte eingeführt, um die charakteristischen Werte von Einwirkungen, Baustoffen und Widerständen anzupassen.

Diese Teilsicherheitsbeiwerte sind für alle Berechnungen innerhalb des jeweiligen Programms einheitlich; für einzelne Rechenschritte (Bauphasen) kann jedoch die „Bemessungssituation“ gewählt werden.

SIA 267 definiert drei Beiwertsätze für die einzelnen Grenzzustände – Typ 1, Typ 2, Typ 3.

Die Programme können je nach gewähltem Ansatz in mehrere Kategorien eingeteilt werden:

  • Stützwände und Stützkonstruktionen (Wände, Brückenwiderlager, Nagelwände) – für den Gesamtnachweis (z. B. Kippen, Gleiten) werden Beiwertsätze Typ 1 verwendet; für die Bemessung von Bauteilen (z. B. Stahlbetonbewehrung) werden Beiwertsätze Typ 2 verwendet.
  • Verbaukonstruktionen (Verbauwand Vorbemessung, Verbauwand, Erddruck) – der Anwender wählt, ob die Berechnung mit Beiwertsätzen Typ 1 oder Typ 2 durchgeführt wird.
  • Gründungsbemessung (Einzelfundamente) – Berechnungen werden mit Beiwertsätzen Typ 1 durchgeführt.
  • Böschungsbruchberechnung – Berechnungen werden mit Beiwertsätzen Typ 3 durchgeführt.

Nachweis nach SIA 267

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