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Nachweis

Der eigenen Nachweis des Pfahltragfähigkeit wird abhängig von der Einstellung der Beurteilungsmethodik in Tab "Pfähle":

  • Nachweis nach dem Sicherheitsfaktor
  • Nachweis nach der Grenzzustände
  • Nachweis gemäß EN 1997 (basierend auf dem Grenzzustandskonzept)
  • Berechnung gemäß EA-Pfähle (basierend auf der Setzungsberechnung)
  • Berechnung gemäß SP 24.13330.2021 (die Berechnung folgt ausschließlich den in der Norm SP 24.13330.2021 beschriebenen Verfahren – weitere Sicherheitsbeiwerte werden nicht berücksichtigt)

Die eigentlichen Berechnungen (z. B. die Berechnung des Pfahlfußwiderstands) sind für beide Optionen identisch – sie unterscheiden sich nur in der Berücksichtigung von Bemessungsbeiwerten, Kombinationen und in der Art der Darstellung der Standsicherheit.

Wenn die Nachweisberechnung nach ČSN 73 1002 gewählt wird, erfolgt der Nachweis ausschließlich nach dem Kommentar zu ČSN 73 1002.

Bei Verwendung der Nachweismethodik nach EN 1997 wird der Modellbeiwert γR im Bereich „Einstellungen“ eingegeben; dieser reduziert die Gesamttragfähigkeit.

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